AGB

Verkaufs-, Liefer- und ZahlungsbedingungenValentin Elektronik Logo

1. Auftragserteilung

1.1 Mit der Auftragserteilung an uns, gleichgültig in welcher Form diese erfolgt, erkennt der Käufer unsere Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen für die gesamte Geschäftsbeziehung an.

Bei Auftragserteilungen per Vorkasse muss die Zahlung binnen 15 Werktagen unserem Geschäftskonto gutgeschrieben sein, sonst wird der Auftrag automatisch storniert. Einkaufs- und Zahlungsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn wir sie schriftlich anerkennen.

2. Preisstellung

2.1 Die von uns angegebenen Preise gelten nur für den einzelnen Auftrag; Nachbestellungen gelten als neue Aufträge.

2.2 Sollten bis zur Ausführung des Auftrages für uns nicht vorhersehbare Lohn- oder Materialkostenerhöhungen eintreten, behalten wir uns vor, unsere Preise ohne Berechnung zusätzlichen Gewinns entsprechend anzupassen.

2.3 Unsere Listenpreise verstehen sich ab Werk, ausschließlich Verpackung zuzüglich Versand und gesetzlicher Mehrwertsteuer.

2.4 Die Verpackung wird berechnet und nicht zurückgenommen.

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Die Rechnungen sind zahlbar 30 Tage ab Rechnungsdatum rein netto. Bei Zahlung innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum 2% Skonto gewährt.

3.2 Zahlungen sind in jedem Fall nur direkt an unsere Firma zu leisten und dürfen an irgendeine Person nur gegen Vorlage einer besonderen Inkassovollmacht und Quittung erfolgen. Bei Missachtung dieser Vorschrift haftet für daraus entstehende Nachteile der Käufer.

3.3 Uns unbekannte Firmen und Käufer haben genügend Referenzen aufzugeben; Abnehmer, über die unbefriedigende Auskunft eingeht, erhalten die Ware gegen Nachnahme oder gegen Vorkasse.

3.4 Zielüberschreitungen des Käufers berechtigen uns, ohne vorausgehende Mahnung Zinsen in Höhe der jeweiligen Bankzinsen für offene Geschäftskredite zu berechnen. Dasselbe gilt im Falle verspäteter Akzepthergabe.

3.5 Tritt nach Abschluss des Vertrages eine wesendliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers ein, oder werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern geeignet sind,

so werden unsere sämtlichen Forderungen fällig. Außerdem sind wir in diesem Falle berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung auszuführen und sind bezüglich dieser Verträge zum Rücktritt berechtigt,

wenn der Käufer innerhalb einer von uns gesetzlich angemessenen Frist seine Gegenleistung nicht erbracht oder keine ausreichende Sicherheit geleistet hat.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung herrührenden Forderungen einschließlich Nebenforderungen und bis zur Einlösung der dafür gegebenen Wechsel oder Schecks, Eigentum der Firma Valentin Elektronik GmbH.

Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für unsere Saldoforderung.

4.2 Bei Anwendungen des Schecks-Wechsel-Verfahrens geht das Eigentum an unsere Vorbehaltsware – vorbehaltlich aller weitergehenden Rechte aus unserem Kontokorrentvortrag erst dann auf den Käufer über, wenn dieser den Wechsel als Bezogener eingelöst hat.

4.3 Der Käufer darf unsere Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr be- oder verarbeiten. Be- oder Verarbeitung erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten.

An einer durch Be- oder Verarbeitung entstehenden neuen Sache erwerben wir ohne weiteres Eigentum. Wenn unsere Vorbehaltsware zusammen mit anderen nicht uns gehörenden Waren verarbeitet wird, erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis

des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware zum Fakturwert der anderen mitverarbeiteten Ware. Wird eine von uns gelieferte Sache durch Verbindung wesendlicher Bestandteile einer anderen Sache als Hauptsache, so besteht darüber Einigkeit, dass auf uns das Miteigentum

an der Hauptsache im Verhältnis des Fakturenwertes unserer Sache zum Fakturwert oder mangels Fakturwertes zum Zeitwert der Hauptsache übergeht. Insoweit wird die Hauptsache vom Käufer kostenlos mit verkehrsüblicher Sorgfalt für uns verwahrt.

4.4 Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zu unseren Gunsten ausreichend gegen jeden Verlust oder Beschädigung zu versichern. Es ist vereinbart, dass alle sich hieraus ergebenden Versicherungsansprüche hinsichtlich der Vorbehaltsware schon jetzt an uns abgetreten sind; wir nehmen diese Abtretung hiermit an.

4.5 Die Veräußerung der Vorbehaltsware (Abs. 1) ist dem Käufer nur im normalen Geschäftsgang gestattet und nur solange er sich nicht im Verzug befindet. Veräußert der Käufer die Vorbehaltsware, so tritt er hiermit schon jetzt bis zur Tilgung aller unserer Forderungen,

die ihm aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen

Nebenrechten sowie seinen Anspruch auf Herausgabe auf Grund vorbehaltenen Eigentums unwiderruflich an uns ab. – Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.

4.6 Bei Veräußerung von Sachen, an denen wir Miteigentum haben, ist die Forderung des Käufers gegen seinen Abnehmer nur in dem sich aus Ziffer 3 ergebenen Verhältnis an uns abgetreten.

Der Käufer ist verpflichtet, die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Drittkäufer erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Wir sind berechtigt, den Drittkäufern die Abtretung anzuzeigen.

Der Käufer ist ermächtigt, die auf uns übergegangenen Forderungen so lange treuhänderisch einzuziehen, als er seiner Zahlungsverpflichtung uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Der Käufer hat uns Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen unverzüglich mitzuteilen.

4.7 Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherungen insoweit nach unserer Wahl freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20% übersteigt.

4.8 Die Geltendmachung von Eigentumsvorbehaltsrechten sowie eine etwaige Pfändung unserer Ware durch uns selbst gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

5. Lieferung

5.1 Genannte Lieferfristen sind unverbindlich und gelten nur ungefähr.

5.2 Im Falle höherer Gewalt, Streik, Aussperrung sowie von uns nicht vorhersehbarer und nicht zu vertretender Betriebsstörungen und Verzögerungen von Materialanlieferungen verlängert sich die Lieferfrist angemessen.

Kommen wir hingegen in Verzug und lassen und lassen eine Nachfrist von 6 Wochen ungenützt verstreichen, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Verzugsschäden oder sonstige Schadensersatzansprüche für verzögerte Lieferungen sind ausgeschlossen.

5.3 Wir sind berechtigt, in zumutbarem Umfang Teillieferungen auszuführen, jede Teillieferung gilt rechtlich als selbständiger Vertrag.

6. Warenrückgabe

Sie können bei vertragsgemäßer Lieferung nur ausnahmsweise und mit unserer Zustimmung erfolgen. Sonderanfertigungen und nicht lagermäßig geführte Waren werden von uns nicht zurück genommen.

Die Rücknahme erfolgt zum Rechnungswert, wobei wir uns die Berechnung von Kosten für Überprüfung und Aufarbeitung zurück genommener Waren vorbehalten.

7.Widerrufsbelehrung

7.1 Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein vonIhnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Valentin Elektronik GmbH, Konsumstrasse 45, 42285 Wuppertal, Telefonnummer: 0202 / 66 40 63; Telefaxnummer: 0202 / 649209, E-Mail-Adresse: info@valentin-gmbh.de) mittels einer eindeutigen Erklärung

(z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

7.2 Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene,

günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe

Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurücksenden oder zu übergeben.

Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren für Inlandssendungen. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren für Auslandssendungen.

8. Gewährleistungsansprüche

8.1 Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware, bei Transportschäden unter gleichzeitiger Vorlage einer Bescheinigung der Bahn, Post oder des Spediteurs, anzuzeigen.

8.2 Für Güte und zuverlässige Funktion der von uns gelieferten Waren leisten wir

a) bei den elektromechanischen Geräten und Uhren Garantie laut Gesetz;

b) bei den elektronischen Geräten und Uhren Garantie laut Gesetz, jeweils beginnend mit dem Tag der Ablieferung.

Die Gewährleistung erstreckt sich auf unentgeltliche Nachlieferung aller Bauteile, die sich in dieser Zeit infolge fehlerhaften Materials oder mangelhafter Ausführung als unbrauchbar erweisen. Im Falle einer Mängelrüge muss uns der Besteller Gelegenheit geben, den Mangel in unserem eigenen Betrieb zu beseitigen. Die Garantie bezieht sich nicht auf Schäden, die durch natürliche Abnutzung, unsachgemäße Handhabung, Kurzschluss, plötzlich auftretende Ereignisse höherer Gewalt, Brand, Löschen und Retten, Blitzschlag, Explosionen aller Art, Einbruch, Diebstahl, Raub, Plünderung und Sabotage und damit verbundene Vorkommnisse, Überschwemmungen und Wasser aller Art entstanden sind. Ebenso fallen Schäden, die erst durch unsachgemäßen Eingriff des Käufers oder Dritter verursacht wurden, nicht unter die Garantie. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Käufer Minderung des Kaufpreises oder nach seiner Wahl Wandlung des Vertrages begehren. Bei Geltendmachung von Mängelrügen darf der Käufer seine Zahlung in einem Umfang zurückbehalten, der in angemessenem Verhältnis zu den angezeigten Mängeln steht. Eigenschaftszusicherungen bedürfen der Schriftform. Für Schadensersatzansprüche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften gilt:

- Soweit verschuldungsunabhängig gehaftet wird, haften wir mit Rücksicht auf die dem Käufer zustehenden Gewährleistungsansprüche, insbesondere das Wandlungsrecht, nicht für Mängelschäden.

- Soweit für Mängelfolgeschäden verschuldungsabhängig ( insbesondere Aufgrund positiver Vertragsverletzung oder Verschuldung bei Vertragsverhandlung) gehaftet wird, haften wir nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens.

9. Sonstige Haftung

Schadensersatzansprüche des Käufers aus positiver Forderungsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen.

Sie können geltend gemacht werden, soweit der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Lieferanten, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.

Der Haftungsausschluss entfällt ferner bei Verletzung von Kardinalpflichten. Wir haften nicht für Elektro-Installationen, auch wenn diese durch Vertragshändler montiert worden sind. Ansprüche auf Ersatz unmittelbarer oder mittelbarer Folgeschäden sind ausgeschlossen.

10. Versand

10.1 Die Ware reist auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch wenn durch abweichende Vereinbarungen Franko-Lieferung vorgesehen ist. Diese gilt auch bei Versand der Ware an einen vom Käufer bestimmten Empfänger.

10.2 Verpackung, Weg und Art des Versandes werden von uns gewählt, sofern keine ausdrückliche Weisung des Käufers vorliegt. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichem Verlangen des Käufers abgeschlossen. Die Kosten trägt der Käufer

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Recht

11.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Wuppertal

11.2 Das Vertragsverhältnis unterliegt unter Ausschluss des sogenannten Haager Internationalen Kaufrecht (EKG und EKAG) für beide Teile ausschließlich dem deutschen Recht.

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